

§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Mit Erscheinen eines neuen Katalogs verlieren alle früher erschienenen Kataloge und Preislisten ihre Gültigkeit.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). Edelmetalle, Ersatzteile sowie Reparaturen sind netto zahlbar. Hiervon abweichende Ausnahmen sind dem derzeit gültigen Gesamtkatalog zu entnehmenden. Bei Warenlieferungen / Aufträgen über Geräte und Einrichtungsgegenstände werden Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung berechnet, falls nicht eine anders lautende Vereinbarung in schriftlicher Form (§ 2 (2) a.E. AGB) getroffen wurde. Bei sämtlichen Reparaturaufträgen werden Fahrtzeit, Fahrzeugkosten und eventuell Montagezeit gesondert berechnet.
(3) Rechnungsbeträge sind bei Lieferung der Ware sofort oder innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Zugesagte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird oder der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in nicht unerheblicher Höhe in Verzug gerät. Im letztgenannten Fall sind wir zudem berechtigt, sämtlichen Forderungen sofort fällig zu stellen.
(6) Im Falle einer Stornierung des Auftrages sind wir berechtigt, den Käufer mit sämtlichen Kosten zu belasten, die durch die Stornierung entstehen. Dies gilt insbesondere für Kosten, die uns durch Vorlieferanten entstehen, aber auch für die eigenen Kosten. Rücksendungen von Waren, die mangelfrei sind, dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis frachtfrei an unser Lager erfolgen. Für die entstandenen Kosten wird eine Bearbeitungspauschale bis zu 10% des Warenwertes, mindestens aber EUR 12,00 zzgl. MwSt. berechnet.
(7) Der Kunde hat kein allgemeines Umtauschrecht. Ist im Individualfall eine Rückgabe vereinbart, erfolgt die Rücksendung auf Gefahr und Kosten des Kunden. Nach Eingang und Prüfung der Ware erteilen wir eine Rechnungsgutschrift in Höhe von max. 90 % des Lieferpreises für die original verpackten und unbeschädigten Waren.Verpflichtungen unsererseits, Veranstaltungen, Workshops und sonstige Dienstleistungen durchzuführen, können nicht entsprechend eines Umtausches vorab rückabgewickelt werden.